Coronavirus: Maßnahmen in der Erzdiözese Salzburg

Zusammenfassung der bisher erfolgten Maßnahmen und Regelungen für die Erzdiözese Salzburg im Zusammenhang mit CoVid19 (Stand 18.03.2020). Mit Nachdruck muss darauf hingewiesen werden, dass die Vorgaben der Bundesregierung und der Behörden ausnahmslos einzuhalten sind. Jeder persönliche Kontakt, der nicht stattfindet, hilft, das Virus nicht weiter zu verbreiten.


Informationen

Wenn aufgrund der vorliegenden Maßnahmen Fragen auftauchen, wenden Sie sich bitte an die diözesane Ombudsstelle.
Kontakt: Dr. Otmar Stefan, Ova e-mail adresa je zaštićena od spambota. Potrebno je omogućiti JavaScript da je vidite., Tel: 0662/80 47-1070.

Weitere Infos: www.kirchen.net/corona

Kirchen

- Die Kirchen bleiben auch weiterhin zum persönlichen Gebet geöffnet.

Hygienemaßnahmen (Brief an die Pfarren vom 28. 2. 2020) 

Messfeier

- Bitte beachten Sie, dass für alle Treffen im öffentlichen Raum die behördlich vorgebebene Höchstzahl von fünf Personen unbedingt einzuhalten ist! Wenn die Bundesregierung neue Ausgangsbeschränkungen verfügt, sind diese einzuhalten

- Zur Vermeidung von Ansteckungsrisiken werden Weihwasserbecken derzeit nicht befüllt. 

- beim Friedensgruß nicht die Hand geben oder einander zu umarmen, sondern ein freundliches Zeichen zu schenken durch Zunicken oder ein freundliches Lächeln.

- Bei der Kommunionspendung gibt es keine Mundkommunion, sondern nur die Handkommunion.

- Die Kommunionspender achten alle darauf, unmittelbar vor der Kommunionausteilung ihre Hände zu waschen bzw. zu desinfizieren.

- Auf die Kelchkommunion für die Gottesdienstteilnehmer wird verzichtet.

- Doch die Kirche hört nicht auf zu beten und Eucharistie zu feiern. Die Priester sind aufgerufen, die Eucharistie weiterhin ohne physische Anwesenheit der Gläubigen für die Gemeinde und für die Welt zu feiern. Die Gläubigen sind eingeladen, über Medien teilzunehmen und sich im Gebet zuhause anzuschließen.

- Eucharistie „ohne Volk“ zu feiern, bedeutet: nicht unbegrenzt öffentlich zugänglich. Nach den Vorgaben der Bundesregierung ist nicht ausgeschlossen, dass ein Kreis bis zu insgesamt 5 Personen gemeinsam feiert. Auf die Einhaltung der allgemeinen Hygienerichtlinien in dieser Ausnahmesituation (Grundabstand mind. 1 m, nur Handkommunion, häufiges Händewaschen etc.) soll genau geachtet werden. Ordensgemeinschaften, die auch sonst in Klausur als geschlossene Kommunität unter einem Dach leben und keine Außenkontakte pflegen, dürfen weiterhin in dieser Konstellation ihre Gottesdienste feiern (vergleichbar mit einem Haushalt).

- Erzbischof Franz Lackner hat für die kommende Zeit von der Sonntagspflicht dispensiert.

- Auf www.trotzdemnah.at informieren wir über Gottesdienst- und Gebetsangebote in den Medien (Fernsehen, Radio, Livestream via Internet), die laufend aktuell gehalten wird.

- In Klöstern dürfen die Gottesdienste in der klösterlichen Gemeinschaft (d.h. nicht öffentlich) stattfinden.

Begräbnisfeier (Neuregelung 21. 3. 2020)

- Die Beisetzung wird im engsten Familienkreis durchgeführt.
- Die Messe oder die Wort-Gottes-Feier anlässlich des Begräbnisses (Requiem) muss auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. 

-Durch die aktuelle Verordnung des Herrn Bundesministers betreffend die Neuregelung von Begräbnissen ergibt sich ab jetzt eine kleine Erleichterung für die Pastoral bei der Verabschiedung von Verstorbenen: Beisetzungen können nun in Anwesenheit von mehreren Angehörigen gehalten werden (vgl. untenstehendes Zitat). Die Planung muss zusammen mit dem Bestattungsinstitut erfolgen, und Vorgaben (z.B. allgemeine Hygienemaßnahmen, Abstandsregeln …) müssen weiterhin unbedingt eingehalten werden. 

Auszug aus der Verordnung BGBl. II Nr. 107/2020, Ausnahmen vom Betretungsverbot für öffentliche Orte in § 1 nennt die folgende Regelung:
§ 2. Ausgenommen vom Verbot gemäß § 1 sind Betretungen, (…)
         3. die zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens erforderlich sind und sichergestellt ist, dass am Ort der Deckung des Bedarfs zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten werden kann, sofern nicht durch entsprechende Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann. Diese Ausnahme schließt auch Begräbnisse im engsten Familienkreis mit ein;

 Kirchliche Feiern 

- Erstkommunion und Firmung sind vorläufig bis zum 30. Juni 2020 abzusagen.

- Für Taufen und Trauungen, die bis Ende Juni geplant, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Brautpaar bzw. den Täuflingseltern auf, ob es bereits Pläne für Verschiebungen gibt. Diese Feiern können nämlich nach den derzeitigen Regelungen mit nur maximal 5 Personen und Abstand von mind. 1 m gefeiert werden.

- Bußsakrament: Beichten werden aufgrund von Hygienebestimmungen in Beichtzimmern und nicht im Beichtstuhl stattfinden unter Einhaltung des vorgeschriebenen Abstands. 

- Bei Hochzeiten, die in den nächsten drei Monaten geplant sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Brautpaar auf, ob es bereits Pläne für Verschiebungen gibt.

 Kirchliche Veranstaltungen

- Seit 16. März 2020 sind alle Veranstaltungen der Katholischen Kirche in der Erzdiözese Salzburg unabhängig von der Anzahl der Beteiligten bis auf Weiteres abgesagt. 

Beispiele dafür sind: alle öffentlichen Gottesdienste und Versammlungen (Rosenkranzgebet, Anbetung, Tagzeitenliturgie etc.), alle diözesanen und pfarrlichen Veranstaltungen wie etwa Sitzungen der PGRs, Pfarrcafés, Fortbildungen, Seminare, Klausuren, Einkehrtage, Vorträge, Konzerte, Seniorenrunden, Fastensuppenessen, Elternabende, Eltern-Kind-Gruppen, Jungschar- und Jugendstunden, Erstkommunionsvorbereitung, Ministrantengruppen, Firmvorbereitungen, Flohmärkte, Kindersachentauschbörsen, Chorproben, Eheseminare, Veranstaltungen der Katholischen Aktion und ihrer Gliederungen und Einrichtungen, der Katholischen Bildungshäuser (Tagungshaus Wörgl, Bildungszentrum Borromäum, Bildungshaus St. Virgil Salzburg) und des Katholischen Bildungswerkes.
Pfarrbibliotheken bleiben bis auf Weiteres geschlossen.

- Absage der Erstkommunionen und Firmungen vorläufig bis zum 30. Juni 2020

- Die bischöflichen Visitationstermine sind vorläufig bis 30. Juni abgesagt.

 Kirchliche Einrichtungen

- Um den internen Betrieb aufrecht zu erhalten, sind Besprechungen von Hauptamtlichen bis maximal 5 Personen, wenn unbedingt nötig, weiter möglich.

- Für die Seelsorge in Krisenzeiten wird empfohlen Telefondienste in den Pfarren einzurichten und auch die Möglichkeiten der sozialen Medien auszuschöpfen, um mit der Gemeinde in Kontakt zu bleiben. Der Parteienverkehr in Pfarrkanzleien sollte sich nach Möglichkeit auf Telefonate und Emailverkehr beschränken.

- Ebenso wird angeraten, in der Pfarre einen kleinen Krisenstab zur Umsetzung der Anordnungen einzurichten.

- Die Haussammlung der Caritas pausiert. Informationen zu Tätigkeiten der Caritas finden Sie unter: https://www.caritas-salzburg.at  

- Die Kirchenbeitragsstellen sind ab Montag, 16. März, für Parteienverkehr geschlossen – Telefon- und Mailberatung bleiben weiterhin aufrecht.

Regelungen für Pfarrsekretariate

- Pfarrsekretariate sind telefonisch, per E-Mail oder livestream zu erreichen, direkte Kontakte werden bis auf weiteres nicht mehr ermöglicht. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Pfarrbüro auf diese Weise zu bestimmten Zeiten erreichbar ist, und informieren Sie darüber in geeigneter Weise – durch Plakate an Türen und in Schaukästen, und einen klaren Hinweis auf Ihrer Pfarrhomepage.

- Alle Pfarren und Einrichtungen werden gebeten, diese Informationen und Maßnahmen den Gläubigen mitzuteilen (durch das Anschlagen dieses Textes an der Kirchentür, durch Aushängen in Schaukästen, durch das Online-Stellen auf der Pfarrhomepage mit Hinweis auf die diözesane Homepage www.kirchen.net/corona und das Nutzen anderer pfarrlicher Medien).

 Karwoche und Ostern

Was die Kar- und Ostertage betrifft, bitte beachten: Eine österreichweite Regelung wird gerade erstellt und rechtzeitig übermittelt, bitte daher derzeit keine eigenen Konzepte entwickeln. 

Erzbischof ermutigt zum Gebet 

Erzbischof Franz Lackner ermutigt alle Gläubigen, für alle Kranken, Angehörigen, Pflegenden und Ärzte sowie für alle, die Verantwortung für die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen tragen, zu beten. Darüber hinaus lädt er dazu ein, Kirchen zum persönlichen Gebet aufzusuchen. 


Im Vertrauen auf Gott und bewährten Kräfte in der Kirche dürfen wir zuversichtlich sein, diese herausfordernde Zeit gemeinsam zu meistern.

Wir rufen auf, diese schmerzlichen aber notwendigen Entscheidungen als Ausdruck unserer Verantwortung zum Wohl der ganzen Gesellschaft mitzutragen. Wir danken allen für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis in dieser besonderen Situation.